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Volkstümliche Stücke, Schwänke, Lachschlager

 
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   Theaterverlag Stadelmayer in Regensburg
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 Konditionen


Bezugsbedingungen
Stand 01.09.2010

Ansichtssendungen

Bis zu

6 Bücher

Ausleihdauer

4 Wochen

Gebühr (Porto / Verpackung / Bearbeitung)

Deutschland

Österreich

(kleine Auswahl bis 2 Bücher)

15,-€

25,-€

25,-€

10,-€ 

Einmalige Verlängerung der Ausleihdauer nur schriftlich möglich: Per Post, Fax 0941 / 2085233 oder E-Mail:  info@theaterverlag-stadelmayer.de

 

Verzugsspesen pro angefangene 4 Wochen

10 €

Preis für beschädigte, beschriebene oder nicht zurückgesandte Bücher

25,-€ je Buch

Rollenmaterial abendfüllende Stücke

Das gesamte Rollenmaterial muss käuflich erworben werden

 

Preis für gesamtes Rollenmaterial
bei Stücken, die bereits von Druckerei gedruckt/gebunden sind
bei Stücken, die kopiert/geheftet vorliegen

70,-€
50,-€

Musiknoten

10,-€

Dichterhonorar

Laienbühnen pro Aufführung
bei nur 1 Aufführung

70,-€
100,-€

Berufsbühnen pro Aufführung

100,-€

Alle voraussichtlichen Aufführungsdaten sind dem Verlag bei der Bestellung mitzuteilen. Auch weitere Wiederholungen müssen dem Verlag vorher mitgeteilt werden.

 

Einakter

Rollenmaterial komplett und 1 Aufführung

50,-€

Preis für jede weitere Aufführung

16,-€

Einakter können nicht zur Ansicht bestellt werden.

 

Zu den Preisen wird die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe berechnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Kopieren von Rollenbüchern und die Weitergabe an Dritte (auch an andere Bühnen) ist untersagt.

Für nicht angemeldete Aufführungen sehen wir uns leider gezwungen, das 10fache der Aufführungsgebühr zu berechnen. Außerdem behalten wir uns weitergehende weiter gehende rechtliche Schritte vor.

Beim Umtausch von Rollenbüchern werden 10,-€ Gebühr berechnet.

Es können nur Bühnenrechte erworben werden, keine Film-, Fernseh, Videorechte. Film- und Videoaufzeichnungen sind deshalb nur für den privaten, vereinsinternen Gebrauch zulässig und dürfen nicht von professionellen Produktionsfirmen vorgenommen werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veräußerung einer Videoaufzeichnung ist untersagt und verstößt gegen das Urheberrecht.

Ein Verstoß gegen eine der hier genannten Bestimmungen bewirkt das sofortige Erlöschen der Aufführungsgenehmigung. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.